Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes mit seinen fünf Partnerorganisationen, der Feuerwehr, der Polizei, dem Gesundheitswesen, den technischen Betrieben und dem Zivilschutz ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Zivilschutz wird im Bevölkerungsschutz zur Unterstützung der Feuerwehr mit Pioniermitteln, zur Betreuung von Evakuierten oder zur Unterstützung der Führungsstäbe eingesetzt. Zur Bewältigung von Ereignissen wie Katastrophen und Notlagen kann der Zivilschutz im Verbund mit anderen Partnern des Bevölkerungsschutzes zum Einsatz gelangen. Die Einsätze werden über den Erwerbsersatz (EO) abgegolten. Jeder Angehörige des Zivilschutzes ist für eine bestimmte Funktion ausgebildet.
Die grundlegenden Aufgaben der ZSO Jungfrau sind in einem Leistungsauftrag und einem Zusammenarbeitsvertrag definiert. Für die einzelnen Fachbereiche wurden die Aufgaben in einem Leistungskatalog definiert.
Faktenblatt Zivilschutz
Leistungsprofil ZSO Jungfrau